Aufgabe der Schiedspersonen ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Wenn es nachbarschaftliche Probleme oder Streitigkeiten mit Mitmenschen gibt, ist der Gang zum Schiedsmann ein guter Rat. Meist geht es (nur) um überhängende Äste oder Zweige vom Nachbargrundstück. Aber auch bei schwerwiegenderen Delikten, wie z. B. Bedrohung oder Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses gibt es die Möglichkeit, das ihr oder ihm zustehende Recht einzuklagen. Bei diesen Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Schiedsmann:
Eckhard Henkel
Wallau
Mittelweg 3
35216 Biedenkopf
Tel.: 06461 - 89303
Sprechzeiten des Schiedsmannes
Stellvertreter:
Erich Frankenberg
Battenberger Str. 30
35216 Biedenkopf
Tel.: 06461 - 34 73
jeden 1. Dienstag im Monat im ehem. Bürgermeisteramt in Wallau
nach telefonischer Vereinbarung jeweils von 17:00 bis 18:00 Uhr
Informationen: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf
Vormittags
Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Nachmittags
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr