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Ortsgericht

Bezirk I

(zuständig für die Stadtteile Kernstadt, Dexbach, Eckelshausen, Engelbach, Katzenbach und Kombach)

Ortsgerichtsvorsteher
Stefan Funk
Am Forsthaus 23
35216 Biedenkopf-Kombach
Tel.: 0 64 61 / 92 45 35
E-Mail: OG1@biedenkopf.de

Sprechzeiten:
im Bürgerhaus Kombach, Buchenauer Straße 3
Donnerstags 17:00 bis 18:30 Uhr

Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Harald Schiebel
Am Lohn 22
35216 Biedenkopf-Eckelshausen
Tel.: 01522 / 90 78 611
E-Mail: OG1@biedenkopf.de

An folgenden Tagen findet keine Sprechstunde statt:

14.03.2024
28.03.2024 und
04.04.2024.
Die nächste Sprechstunde des OG Biedenkopf I findet dann wieder am 11.04.2024 statt! 

Bezirk II

(zuständig für die Stadtteile Breidenstein, Wallau und Weifenbach)

Ortsgerichtsvorsteher
Siegfried Stark
Fritz-Henkel-Str. 44
35216 Biedenkopf-Wallau
Tel.: 0 64 61 / 8 88 49
E-Mail: OG2@biedenkopf.de

Sprechzeiten:
in der Verwaltungsstelle Wallau, Fritz-Henkel-Str. 41
Mittwochs 17:00 bis 18:30 Uhr

Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Christian Schneider
Aussiedlerhof 1
35216 Biedenkopf-Breidenstein

 

Aufgaben der Hessischen Ortsgerichte

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier die Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von zehn Jahren ernannt.

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

Die Geschäftsstunden eines Ortsgerichtes sind öffentlich bekannt gemacht oder bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung telefonisch zu erfragen. Auf dieser Webseite wird demnächst eine Datenbank eingebunden, mit der Sie alle Hessischen Ortsgerichte recherchieren können.

Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.

Aufgabengebiete:

Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften: Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, daß sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesestzlich vorgeschrieben.
Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.

Sterbefallsanzeige: Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallsanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.

Sicherung des Nachlasses: Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiß ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen: Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen mitzuwirken ."

Schätzungen: Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.

Quelle: www.ortsgericht.de

Rathaus

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

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Öffnungszeiten

Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Nachmittags
Montag:     14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch:  14:00 - 18:00 Uhr

 

Tourist-Information

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

Vormittags
Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Nachmittags
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

 

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