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Stadtumbauplan

Bauzeichnung

Ausweisung eines Fördergebietes im Sinne des Städtebauförderungsrechtes

Die Stadt Biedenkopf beteiligt sich im Rahmen einer interkommunalen Kooperation am Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West."

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.11.2009 ein teilräumliches Entwicklungskonzept (Stadtumbauplan) im Sinne des § 171b Baugesetzbuch (BauGB) für den in folgendem Lageplan dargestellten Geltungsbereich in der Kernstadt "Biedenkopf-Altstadt" beschlossen. Der Geltungsbereich wird als Stadtumbaugebiet im Sinne § 171b BauGB ausgewiesen.

Die Ausweisung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (22.12.09).

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Geltungsbereich

Stadtumbauplan Geltungsbereich

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Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

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