Die Stadt Biedenkopf beteiligt sich im Rahmen einer interkommunalen Kooperation am Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West."
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.11.2009 ein teilräumliches Entwicklungskonzept (Stadtumbauplan) im Sinne des § 171b Baugesetzbuch (BauGB) für den in folgendem Lageplan dargestellten Geltungsbereich in der Kernstadt "Biedenkopf-Altstadt" beschlossen. Der Geltungsbereich wird als Stadtumbaugebiet im Sinne § 171b BauGB ausgewiesen.
Die Ausweisung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (22.12.09).
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