An das Melde- und Passamt der Stadt Biedenkopf.
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
Ein aktuelles, digitales, Biometrie taugliches Lichtbild (Größe 43x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
Digitale Fotos können bei uns direkt vor Ort gemacht werden oder von einem zertifizierten Fotografen/ Dienstleister, der das Foto digital übermittelt, vorgelegt werden.
Bei uns vor Ort beträgt die Gebühr für ein Lichtbild 6€.
Bei Kindern unter 16 Jahren benötigen wir außerdem eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen.
Die Einverständniserklärung finden Sie unter Downloads.
Sollten Sie das alleinige Sorgerecht haben benötigen wir darüber eine Negativbescheinigung von dem Jugendamt.
Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben:
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen "Personalausweises" genügt werden.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:
• beliebig oft zu Hause über die Ausweis-App
oder
• wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei vor Ort geholfen, wenn
• Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist
• Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden
• Sie Ihre PIN vergessen haben
• die PIN blockiert ist
Bitte denken Sie dabei an Ihren gültigen Personalausweis!
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereiches stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf
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