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Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

01.01.2024

Ab wann gilt die neue Regelung?

Ab den 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Welche Einschränkungen gibt es bei Pässen für Kinder?

Der Pass wird bereits vorher ungültig, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall.

Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn dass Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.

Wie viel kostet der elektronische Reisepass?

Der Kinderreisepass kostet noch bis Ende des Jahres 2023 13 Euro, dann werden die normalen Gebührensätze fällig. Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt laut Bundesinnenministerium 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist. Wer älter als 24 Jahre ist, muss 60 Euro (ab dem 01.01.2024: 70 Euro) zahlen. Dafür ist dieser Reisepass dann zehn Jahre gültig.

Teurer wird es, wenn man eine Express‐Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind?

Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein. Für die Beantragung braucht es unter anderem: ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde im Original, die Zustimmung aller Sorgeberechtigten in Form einer Einverständniserklärung und deren Personalausweise.

Personalausweis oder Reisepass?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, der Personalausweis ist sechs Jahre gültig. Die Lieferzeit beträgt 2 bis 3 Wochen. Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro somit teurer, lohnt sich also nur bei Fernreisen außerhalb der EU, hierzu gehört bereits Großbritannien. Hier beträgt die Lieferzeit 3 bis 4 Wochen. In der Ferienzeit kann sich die Lieferzeit jeweils um 1 bis 2 Wochen verlängern.

Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.

Link zum Auswärtigen Amt 

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