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Mit PayPal überweisen – aber richtig!

(c) Polizeipräsidium Mittelhessen
(c) Polizeipräsidium Mittelhessen

Überweisungen per PayPal – Wenn Betrüger „Freunde“ sein wollen!

Nicht nur in der Vorweihnachtszeit tätigen wir unzählige Einkäufe über Online-Portale. Viele nutzen dabei PayPal für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Ein guter Schritt, wenn man sich nicht von Betrügern aufs Glatteis führen lässt.

Die Polizei stellt aktuell vermehrt fest, dass es etliche Betrüger gibt, die ihre „Kundinnen und Kunden“ anschreiben und um eine PayPal-Überweisung unter der Option „Familie und Freunde“ bitten. Doch Achtung: Bei dieser Option haben Sie keinen Käuferschutz! Sollten Sie Ihre georderte und über diese Option gezahlte Ware nicht erhalten, ist Ihr Geld weg!

Damit beim Online-Shopping auch sonst nichts schief geht, hier noch ein paar Tipps für Sie:

  • Sollten Sie Überweisung/ PayPal bevorzugen, dann bestimmen Sie die Bezahl- und Versandweise.
  • PayPal „Familie und Freunde“ ist kein sicheres Mittel bei Kleinanzeigenverkäufen mit unbekannten Personen. Hier gibt es keinen Schutz!
  • Wenn per PayPal gezahlt wird, achten Sie darauf, dass Mailadresse und postalische Adresse aus der Zahlungsbestätigung mit den Kontaktdaten aus dem Mailverkehr übereinstimmen. Vorsicht bei Abweichungen. Ggf. wurde ein fremder Account missbraucht oder eine dritte Person betrogen.
  • Wenn Ware verschickt werden soll, bestimmen Sie den Versandweg! Im Idealfall ist dieser nachverfolgbar und passend versichert. Wenn vom Käufer z.B. „Päckchen“ und „unversichert“ gewünscht ist, informieren Sie sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten (insbesondere zivilrechtlich) als Verkäufer.
  • Versenden Sie die Ware erst, wenn Ihnen der Betrag sichtbar auf Ihrem Bankkonto gutgeschrieben wurde.
  • Bedenken Sie, dass Mails zu einem angeblichen Zahlungseingang auf Ihrem Paypal-Konto von Betrügern gefälscht werden können. Klicken Sie in diesen E-Mails keine Links an, loggen Sie sich stattdessen wie gewohnt in Ihren PayPal-Account ein und überprüfen Sie Ihre Zahlungseingänge.
  • Überweisen Sie keine Gebühren an Transportdienstleister, die Sie nicht selber ausgesucht haben.
  • Vorsicht, wenn der Käufer um Zusendung an eine andere Adresse bittet.
  • Übersenden Sie an unbekannte Personen keine sensiblen Daten (z.B. Personalausweiskopie, Zulassungsbescheinigungen, Urkunden usw.). Seien Sie vorsichtig, wenn eine fremde Person Ihnen solche Dokumente als Echtheitsbeweis per Mail zusendet.

Eine ausführlichere Information zur Thematik finden Sie auch hier.


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///hütten.wünscht.sprechen

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