
Die Einführung einer Katzenschutzverordnung dient dazu, das unkontrollierte Anwachsen von Katzenpopulationen zu begrenzen. Dabei richtet sich die Verordnung insbesondere an Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Im Gegensatz zu Wildtieren reguliert sich die Anzahl freilebender Hauskatzen nicht von selbst, wodurch es zu einer stetigen Vermehrung kommt.
Viele freilebende Katzen befinden sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Häufig leiden sie unter Parasiten, Krankheiten, unbehandelten Verletzungen sowie unzureichender Versorgung und Verwahrlosung. Durch die unkontrollierte Fortpflanzung entstehen neue Gruppen verwilderter Katzen. Gleichzeitig verbreiten sich typische Katzenkrankheiten wie Katzenschnupfen, FIV („Katzen-Aids“) oder FeLV („Leukose“) verstärkt innerhalb dieser Populationen.
Auch Tierheime sind von dieser Entwicklung betroffen, da sie für die Aufnahme, medizinische Versorgung und Pflege der Tiere aufkommen müssen. Dies führt zu erheblichen finanziellen Belastungen. Vor diesem Hintergrund wurde unter anderem vom Tierheim Marburg die Einführung einer entsprechenden Verordnung angeregt.
Die rechtliche Grundlage für Maßnahmen wie die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bildet § 13b des Tierschutzgesetzes. Auf dieser Basis wurde den Kommunen in Hessen die Möglichkeit übertragen, eigenständig entsprechende Regelungen zu erlassen und verbindlich festzulegen.
Die Katzenschutzverordnung enthält daher Vorschriften zur Haltung von Katzen, insbesondere in Bezug auf die Verpflichtung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren mit Freigang. Für die kontrollierte Zucht von Rassekatzen können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorgesehen werden.
Mit der Einführung einer solchen Verordnung werden verschiedene Ziele verfolgt und Vorteile erreicht:
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