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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Gewerbegebiet Krummacker“, Stadtteil Wallau

10.12.2025

Inkrafttreten - Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Gewerbegebiet Krummacker“, Stadtteil Wallau

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Gewerbegebiet Krummacker“, Stadtteil Wallau

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf hat in ihrer Sitzung am 20.11.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Gewerbegebiet Krumm-acker“, Stadtteil Wallau, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich am südwestlichen Rand des Stadtteils Wallau im nördlichen Anschluss an die B 62. Er umfasst bebaute und unbebaute Teile des Gewerbegebietes „Auf dem Krummacker“, welches zwischen der Bebauung der Theodor-Meissner-Straße und Ziegeleistraße sowie der Landesgrenze zu NRW bzw. der Kommunalgrenze zu Bad Laasphe liegt. Es handelt sich dabei in der Gemarkung Wallau, Flur 35, um die Flurstücke

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Die Bebauungsplanänderung und die Begründung können im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, Fachbereich IV Bauen und Umwelt, Zimmer 220, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie montags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:

gez. Marcus Schwarz
Fachbereichsleiter

Frau Tabea-Sophie Bauer
IV - Bauen und Umwelt
Natur- und Landschaftspflege

Tel.+49 6461 704 412
Fax+49 6461 704 105
E-Mail-AdresseE-Mail senden

Rathaus

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

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///hütten.wünscht.sprechen

Öffnungszeiten

Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Nachmittags
Montag:     14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch:  14:00 - 18:00 Uhr

 

Tourist-Information

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

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Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Nachmittags
Montag:    14:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

 

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