04.05.2022
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 21, 1. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf hat in ihrer Sitzung am 07.04.2022 den Bebauungsplan Nr. 21, 1. Änderung nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Gem. § 10 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Biedenkopf tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan Nr. 21, 1. Änderung in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, Fachbereich IV Bauen und Umwelt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan mit Begründung in das Internet eingestellt.
Hinweis nach § 44 BauGB
Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.
Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Biedenkopf geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Biedenkopf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Bebauungsplan Nr. 21, 1. Änderung (Planteil - unmaßstäblich)
Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
gez. Joachim Thiemig
Bürgermeister
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf
Vormittags
Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Nachmittags
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr