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Reisepässe

An wen muss ich mich für die Beantragung eines Reisepasses wenden?

An das Melde- und Passamt der Stadt Biedenkopf.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.

Ein aktuelles, Biometrie taugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).


Bei Kindern unter 16 Jahren benötigen wir außerdem eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen. Die Einverständniserklärung finden Sie unter Downloads. Sollten Sie das alleinige Sorgerecht haben benötigen wir darüber eine Negativbescheinigung von dem Jugendamt.


Welche Gebühren fallen an? 

Für die Ausstellung des Reisepasses sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben:

  • von antragstellenden Personen ab 24 Jahren in Höhe von 70,00 Euro
  • von antragstellenden Personen unter 24 Jahren in Höhe von 37,50 Euro

Die Gebühr kann sich in Sonderfällen (z. B. Expresspass) erhöhen.


Passpflicht

Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.


Der elektronische Reisepass (Pass mit bordeauxrotem Einband mit nicht sichtbarem Chip im Passdeckel) ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der Pass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.
Welche Ausweisdokumente von den einzelnen Ländern akzeptiert werden können Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/reisepaesse-und-personalausweise nachlesen.


Weitere Informationen

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.


Info

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. Dies gilt unabhängig von der Art des Dokuments, das für ein Kind beantragt wird. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) zu beantragen.

Fachbereich
III - Sicherheit, Ordnung und Soziales
Straße
Hainstr. 63
Ort
35216 Biedenkopf

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereiches stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Rathaus

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

what3words:

///hütten.wünscht.sprechen

Öffnungszeiten

Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Nachmittags
Montag:     14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch:  14:00 - 18:00 Uhr

 

Tourist-Information

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

Vormittags
Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Nachmittags
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

 

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