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Personalausweise

An wen muss ich mich für die Beantragung eines Personalausweises wenden? 

An das Melde- und Passamt der Stadt Biedenkopf.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.

Ein aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

Welche Gebühren fallen an? 

Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben:

  • von antragstellenden Personen ab 24 Jahren in Höhe von 37,00 Euro
  • von antragstellenden Personen unter 24 Jahren in Höhe von 22,80 Euro

Weiter Informationen 

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen "Personalausweises" genügt werden.

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
  • Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

Fachbereich
III - Sicherheit, Ordnung und Soziales
Straße
Hainstr. 63
Ort
35216 Biedenkopf

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereiches stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Rathaus

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

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///hütten.wünscht.sprechen

Öffnungszeiten

Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Nachmittags
Montag:     14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch:  14:00 - 18:00 Uhr

 

Tourist-Information

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

Vormittags
Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Nachmittags
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

 

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