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Anzeige von Versammlungen nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG)

Hinweise zur Anzeige von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel/Aufzügen

Rechtsgrundlage: Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) vom 22. März 2023 (https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VersammlFrhGHErahmen)

Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterung oder Kundgebung. Ein Aufzug ist eine sich fortbewegende Versammlung.

Bitte beachten Sie, dass eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen ist. Bei der Berechnung der Frist bleiben Sonn- und Feiertage außer Betracht. Dies gilt auch für Aufzüge.

Die Anzeige muss schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder zur Niederschrift erfolgen.

Die Anzeige einer Versammlung/eines Aufzuges muss folgende Angaben enthalten:

1. Bezeichnung Ablauf der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema;
2. bei Aufzügen den geplanten Streckenverlauf;
3. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der anzeigenden Person und der Person, die die Versammlung leiten soll;
4. der Einsatz sowie die Anzahl von Ordnern;
5. voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer sowie
6. vorgesehene Hilfsmittel (z. B. Megaphone, Transparente).


Fachbereich
III - Sicherheit, Ordnung und Soziales
Straße
Hainstr. 63
Ort
35216 Biedenkopf
 

Rathaus

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

what3words:

///hütten.wünscht.sprechen

Öffnungszeiten

Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Nachmittags
Montag:     14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch:  14:00 - 18:00 Uhr

 

Tourist-Information

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

Vormittags
Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Nachmittags
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

 

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