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Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wird mit Wirkung für den staatlichen Bereich vor der Gemeinde erklärt, in deren Gebiet die austretende Person ihren Hauptwohnsitz oder beim Fehlen eines Hauptwohnsitzes den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Austritt kann von der austretenden Person erklärt werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist.

Mehr Informationen im KRWAG

Fachbereich
III - Sicherheit, Ordnung und Soziales
Straße
Hainstr. 63
Ort
35216 Biedenkopf

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereiches stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Rathaus

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

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Öffnungszeiten

Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Nachmittags
Montag:     14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch:  14:00 - 18:00 Uhr

 

Tourist-Information

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

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Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Nachmittags
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

 

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