Seit dem 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen.
Für Fernreisen außerhalb der EU (hierzu gehört schon Großbritannien) benötigt man einen Reisepass.
Personalausweis
Elektronischer Reisepass
Teurer wird es, wenn man eine Express‐Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird.
Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.
Jeder Pass wird bereits vor offiziellem Ablauf ungültig, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall.
Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.
Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn dass Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.
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