Die Hundesteuer wird als Jahressteuer für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. festgesetzt und ist am 01.07. eines jeden Jahres fällig. Sie beträgt:
für den ersten Hund: 72,00 €/Jahr
für den zweiten Hund: 144,00 €/Jahr
für den dritten und jeden weiteren Hund: 216,00 €/Jahr
für jeden gefährlichen Hund: 576,00 €/Jahr
Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:
1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire-Bullterrier,
4. Bullterrier,
5. American Bulldog,
6. Dogo Argentino,
7. Kangal (Karabash),
8. Kaukasischer Owtscharka,
9. Rottweiler.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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