Sie möchten alkoholische Getränke ausschenken? Hierfür ist eine Schankerlaubnis erforderlich.
Wenn Sie den Ausschank alkoholischer Getränke anlassgebunden anbieten möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen „Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes“ stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Anzeige mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen ist.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Anzeige einer Veranstaltung mit Verkauf von Speisen und Getränken insb. alkoholische Getränke
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereiches stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr