22.10.2025
Die Stadt Biedenkopf bietet im kommenden Winter wieder Brennholz zum Verkauf an. Es besteht die Möglichkeit ab dem 30.10.2025 Brennholz vorzubestellen.
Interessierte Bürger können sich bei der Holzvermarktungsorganisation „Holzvermarktung im Hinterland“ per Mail oder telefonisch melden und Brennholz durch Angabe der Menge, Baumart, Telefonnummer und der Wohnadresse bestellen.
Bestellungen müssen spätestens bis 30.11.2025 bei untenstehenden Kontakten eingegangen sein. Spätere Bestellungen können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Preis beträgt für
- Buche/Eiche: 80 €/FM (inkl.19% MwSt.)
- Fichte/Kiefer: 55 €/FM (inkl. 19% MwSt.)
Kontakt HVO-Hinterland: siehe unten
Wir weisen darauf hin, dass
- das Holz gerückt am Weg bereitgestellt wird.
- aufgrund der hohen Nachfrage die Bestellmenge pro Haushalt und Jahr auf 10 Festmeter limitiert ist.
- der Hiebsort und die Hiebsmenge sich nach Gesichtspunkten der Waldpflege richten und eine Bereitstellung in unmittelbarer Nähe des Wohnortes nicht gewährleistet werden kann.
- die gesamte Bestellmenge die Einschlagsmöglichkeiten, bzw. den genehmigten Hauungsplan übersteigen können. In diesem Fall wird sich vorbehalten, Bestellmengen entsprechend zu kürzen.
- die bestellten Mengen den Eigenverbrauch nicht überschreiten dürfen.
- es aus praktischen, forstlichen und wirtschaftlichen Gründen oftmals unumgänglich ist, einzelne Brennholzlose innerhalb der jeweiligen Holzart (Laub- und Nadelholz) zu mischen. Die Beimischung anderer Baumarten kann bis zu 50 % betragen.
- zum Kauf eines Brennholzloses ein gültiger Sägeschein des Käufers per Mail nachgewiesen werden muss, sofern dieser der HVO nicht schon vorliegt.
- die Aufarbeitung des Brennholzes nur mit persönlicher Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schnittschutzhose, Sicherheitshelm) durchgeführt werden darf.
- Motorsägen nur mit Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden dürfen.
- der Kauf eines Loses verbindlich ist. Ein Umtausch ist ausgeschlossen.
- der Rechnungsbetrag vor Beginn der Abfuhr zu zahlen ist. Mit eingehender Zahlung geht die Gefahr des Diebstahls auf den Käufer über. Um Diebstählen vorzubeugen, sollte das Brennholz nach Bezahlung der Rechnung schnellstmöglich abgefahren werden.
- das Brennholz erst nach Bezahlung und Erhalt eines Abfuhrscheins abgefahren werden darf.
Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:
gez. Marcus Schwarz
Fachbereichsleiterin
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr