03.05.2025
Nähere Informationen zu den Grundstücken in der Hallenbadstraße im Stadtteil Wallau
Die Stadt Biedenkopf vermarktet im Bereich der Hallenbadstraße 6, 35216 Biedenkopf, fünf Baugrundstücke (jeweils ca. 850 m²). Aktuell werden die Grundstücke vermessen und ergeben danach folgende Aufteilung (Entwurfsskizze):
In dem Zeitraum vom 05. bis 30. Mai 2025 können Sie sich auf die o. g. Baugrundstücke per E-Mail:
E-Mail
oder per Brief:
Stadtverwaltung Biedenkopf
z. Hd. Frau Carina Soldan
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf
bewerben. Die Bewerbung hat sich auf ein spezielles Grundstück (Laufende Nummer 1 bis 5) in der 1. Wahl zu beziehen. Ein weiteres Grundstück kann als Alternative benannt werden. Die Zuteilung der Baugrundstücke erfolgt über ein Los-Verfahren. Ein Bewerbungskriterium wird sein, dass Bewerber aus dem Stadtgebiet Biedenkopf bevorzugt werden.
Anmerkungen/Hinweise/Bedingungen:
• Die Grundstücke werden einzeln vermarktet. Von einer Vereinigung mehrerer Grundstücke wird abgesehen.
• Der Verkauf der Grundstücke erfolgt im gegenwärtigen Zustand (inkl. Baumbestand und teilweise mit bestehender Mauer bzw. Hecke). Im Bereich der Baugrundstücke wurde das ehemalige Außenschwimmbecken einschließlich der Fundamente und Laufwege abgebrochen. Das recycelte mineralische Material wurde vor Ort gebrochen, in die Grube eingebaut und dem Geländeniveau angepasst.
• Oberhalb der Baugrundstücke befindet sich ein „Freizeitgelände für alle Generationen“. Durch dieses Freizeitgelände können evtl. Lärmbelästigungen aus Veranstaltungen und sonstigen Nutzungen entstehen. Die Absicherung dieser evtl. Lärmbelästigung erfolgt mittels der Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch.
• Der Kaufpreis beträgt 75,00 €/m² und ist zahlbar innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages.
• Die entstehenden Vermessungskosten sind durch die Käuferin/den Käufer zu erstatten.
• Neben dem Kaufpreis sind von der Käuferin/dem Käufer die nach dem Baugesetzbuch und dem Hess. Gesetz über kommunale Abgaben entstehenden Beiträge zu zahlen, die entsprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen noch gesondert erhoben werden, sowie die im Übrigen entstehenden Hausanschlusskosten.
• Die Käuferin/der Käufer hat sich zu verpflichten, innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages auf dem erworbenen Grundstück mit dem Bau eines Wohnhauses zu beginnen. Falls das nicht geschieht, ist das Grundstück auf Verlangen der Stadt kosten- und lastenfrei gegen Rückzahlung des Kaufpreises ohne Verzinsung auf die Stadt Biedenkopf oder von ihr zu benennende Dritte zurückzuübertragen. Diese Verpflichtung ist durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Stadt Biedenkopf auf dem erworbenen Grundstück grundbuchlich zu sichern.
• Die mit dem Abschluss des Kaufvertrages und seiner Durchführung verbundenen Kosten sowie die Grunderwerbsteuer, sind von der Käuferin/dem Käufer zu tragen.
Lageplan
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr