19.04.2022
Die Geschäftsstelle Klimaanpassung des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen (HLPUG) führt in Hessen seit dem Jahr 2020 ein jährliches Monitoring spezieller Stechmückenarten durch.
Im Fokus des Monitorings steht die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus). Die Asiatische Tigermücke ist eine Stechmückenart, die ursprünglich aus Südostasien stammt und eigentlich nicht in Hessen vorkommt. Sie wurde jedoch in den letzten Jahren vermehrt eingeschleppt, zum Beispiel durch den globalen Reise- und Handelsverkehr. Unter günstigen Klimabedingungen kann Sie sich auch in Hessen vermehren und überwintern. Diese Stechmückenart gilt als sehr vektorkompetent, das heißt, sie ist dazu in der Lage, einige tropische Krankheitserreger von Mensch zu Mensch zu übertragen. Das Risiko einer Krankheitsübertragung ist allerdings in Deutschland noch sehr gering, da sowohl die Asiatische Tigermücke als auch die Krankheitserreger nur vereinzelt vorkommen.
Um dennoch Gesundheitsrisiken für den Menschen durch die Asiatische Tigermücke frühzeitig zu erkennen und abzuwenden, ist es notwendig, die Verbreitung der Tigermücke in Hessen im Blick zu behalten und möglichst zu verhindern.
Um die Gesundheitsrisiken weiterhin gering zu halten, sind Maßnahmen der Prävention und Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke dringend erforderlich. Hier ist die Mithilfe der Bevölkerung von großer Bedeutung. Die Asiatische Tigermücke legt ihre Eier ab dem Frühjahr bis in den Spätsommer in kleinen Wasseransammlungen ab, die sich häufig auf Grundstücken und in Gärten in Siedlungsgebieten finden (z.B. Blumentopfuntersetzer, Regentonnen, Eimern, Gefäße, in denen sich Regenwasser sammelt).
Unserem beigefügten Infoblatt können Sie entnehmen, was Sie jetzt gegen die Ansiedelung und weitere Verbreitung der Asiatischen Tigermücke unternehmen können. Die ebenfalls beigefügte Checkliste soll Ihnen dabei eine Hilfestellung sein.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Bekämpfung potentieller Krankheitsüberträger (Asiatische Tigermücke) erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 17 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Schädlingsbekämpfungsverordnung (SchädlBekV HE).
Die Asiatische Tigermücke wird als potentielle Krankheitsüberträgerin nach § 2 Nr. 12 IfSG als Gesundheitsschädling definiert, d.h. als ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.
Nach § 1 Abs. 1 SchädlBekV HE sind die dort aufgeführten Eigentümer*innen verpflichtet, der Gemeinde den Befall mit tierischen Schädlingen anzuzeigen und eine Bekämpfung gemäß den Vorschriften der Verordnung durchzuführen. Die Gemeinde kann die
Schädlingsbekämpfung anordnen. Sind in einer Gemeinde eine Mehrzahl von Grundstücken befallen, so kann der Gemeindevorstand eine allgemeine Schädlingsbekämpfung anordnen.
Internetseite zum Nachlesen der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge
(Schädlingsbekämpfungsverordnung):
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-Sch%C3%A4dlBekVHEpP1
Für Rückfragen oder für weitere Informationen, stehen wir Ihnen als Geschäftsstelle Klimaanpassung des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen (HLPUG) gerne zur Verfügung:
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Geschäftsstelle Klimaanpassung
Wolframstraße 33
D - 35683 Dillenburg
E-Mail: klimaanpassung-muecken@hlpug.hessen.de
Infoblatt Asiatische Tigermücke
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf
Vormittags
Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Nachmittags
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr