16.07.2026
Hinweis auf die Reinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Biedenkopf
In Bezug auf das anstehende Grenzgangsfest möchten wir Sie auf die Vorschriften unserer Straßenreinigungssatzung hinweisen.
Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte.
Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind Straßen, Gehwege und Rinnen am Samstag oder am Tag vor einem Feiertag zu reinigen, in der Zeit vom 01. April bis 30. September bis spätestens 19:00 Uhr, in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. März bis spätestens 17:00 Uhr.
Wir möchten daher bitten, uns dabei zu unterstützen, das Erscheinungsbild unserer Stadt zu verbessern.
Bereits jetzt bedanken wir uns für Ihre Mithilfe.
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf
Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Nachmittags
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr