28.04.2025
Neue Anforderungen an biometrische Passfotos ab 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Vorgaben für biometrische Passfotos in Kraft. Diese betreffen alle neu beantragten Personalausweise und Reisepässe. Der Grund für die Änderung ist eine Betrugsmethode namens „Morphing“, bei der Kriminelle mithilfe von Bildbearbeitungstechniken die Gesichter mehrerer Personen zu einem einzigen verschmelzen. Dadurch können manipulierte Ausweisdokumente erstellt werden, die beispielsweise illegale Grenzübertritte oder andere betrügerische Aktivitäten ermöglichen.
Um dieser Sicherheitslücke entgegenzuwirken, dürfen Passfotos ab dem Stichtag nur noch digital erstellt und über eine gesicherte Verbindung an das Einwohnermeldeamt übermittelt werden. Gedruckte Fotos werden dann nicht mehr akzeptiert.
Die technische Umsetzung dieser neuen Regelung ist in der Technischen Richtlinie TR-03170 festgelegt. Der Übertragungsprozess erfolgt in 13 definierten Schritten und nutzt einen sicheren Cloud-Dienst, um die Bilder Ende-zu-Ende-verschlüsselt an die zuständige Behörde zu senden. Zusätzlich wird das Foto während der Übertragung auf Biometrietauglichkeit geprüft, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bürgerinnen und Bürger haben künftig zwei Möglichkeiten zur Erstellung ihres Passfotos:
• Direkt bei der zuständigen Behörde während der Antragstellung.
• Über einen zertifizierten Fotografen oder Dienstleister, der das Bild digital übermittelt.
Viele fragen sich möglicherweise, ob sie nun ihren aktuellen Personalausweis oder Reisepass austauschen müssen. Das ist nicht der Fall – die neuen Anforderungen gelten ausschließlich für neu beantragte Dokumente ab dem 1. Mai 2025. Bestehende Ausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
Ein zusätzlicher Behördengang ist für die Fotoerstellung nicht erforderlich, da es direkt dort angefertigt werden kann. Allerdings entstehen hierfür zusätzliche Kosten von sechs Euro pro Foto.
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