Aufgrund der derzeitigen Corona-Entwicklung wird ab Montag, den 24.01.2022 für den Bereich der Stadtverwaltung die 3G-Regel eingeführt.
Kundinnen und Kunden, die eine persönliche Vorsprache wünschen, müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Entsprechende Nachweise sowie ein gültiges Ausweisdokument sind bei einer persönlichen Vorsprache mitzubringen und bereitzuhalten.
Die Nachweise werden am Eingang überprüft. Es gelten die regulären Öffnungszeiten - eine individuelle Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Auf die bestehende Maskenpflicht (medizinische Maske, FFP2-, KN95-, N95-Maske) wird hingewiesen.