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Kommunalwahl am 14. März 2021

18.12.2020

Berichtigte Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Hessische Landtag hat am 11. Dezember 2020 das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie beschlossen. Die Rechtsänderung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Nach Artikel 1 dieses Gesetzes müssen abweichend von § 11 Absatz 4 Satz 1 KWG Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind. Dies entspricht einer Halbierung des Unterstützungsquorums.

Aus diesem Grund erfolgt nachstehend nochmals die entsprechend berichtigte Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.


Der Wahlleiter
der Stadt Biedenkopf

gez. Thomas Rößer

Rathaus

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

what3words:

///hütten.wünscht.sprechen

Öffnungszeiten

Vormittags
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Nachmittags
Montag:     14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch:  14:00 - 18:00 Uhr

 

Tourist-Information

Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

Vormittags
Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Nachmittags
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

 

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