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Preise

Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV

Anschluss an unser Versorgungsnetz

Stromkennzeichnung

Verträge

sonstige Veröffentlichungen

Energiespartips & Infos

Online-Service

   

 

Elektrizitätswerk

Am 01.04.1904 nahm das städtische Elektrizitätswerk seinen Betrieb auf. Die anfänglich eingesetzten Dampfmaschinen wurden im Jahr 1912 durch den Anschluss an eine 22 kV-Mittelspannungsleitung, die von der Überlandzentrale Oberscheld verlegt wurde, ersetzt. Der kWh-Verbrauch betrug in 1904 rd. 60.000. In 1999 lag der kWh-Verbrauch dagegen bei 50.316.000. Versorgt wirdie Kernstadt Biedenkopf und der Stadtteil Wallau mit zusammen 9.912 Einwohnern. Das Versorgungsnetz (Mittelspannungskabel, Niederspannungskabel und -freileitung) hat eine Länge von insgesamt 141 km. Der Strombezug erfolgt in erster Linie von E.ON Mitte AG, daneben speisen noch die Nahwärme Biedenkopf GmbH über ihr BHKW, ein privater Kleinerzeuger aus einer Wasserkraftanlage, sowie mehrere Kunden mittels Photovoltaikanlagen, bzw. Klein-BHKW´s Strom in das Netz der Stadtwerke ein.

20 kv-Schaltstation Wallau


1.

Stromversorgung

1.1.

Preise

1.1.1 Preisregelung für den allgemeinen Tarif ab 01.01.2011 

Preisregelung für den allgemeinen Tariff bis 31.12.10 

1.1.2 Preisregelung für die Wahltarife ab 01.01.2011 
Preisregelung für die Wahltarife  bis 31.12.10 
1.1.3 Preisregelung für elektrische Wärmepumpenanlagen ab 01.01.2011 
Preisregelung für elektrische Wärmepumpenanlagen bis 31.12.10 
1.1.4 Preisregelung für elektrische Wärmespeicheranlagen ab 01.01.2011 
Preisregelung für elektrische Wärmespeicheranlagen bis 31.12.10
1.1.5 Netznutzungsentgelte gültig ab 01.01.2012
1.1.5.1 Netznutzungsentgelte historisch

gültig bis 31.12.11

gültig bis 31.12.10

 

1.2.

Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV

1.2.1 Festlegung der Grund- bzw. Ersatzversorgung
1.2.2 Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
1.2.3 Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
1.2.4 Ergänzende Bedingungen zur StromGVV-Preisblatt

1.3.

Anschluss an unser Versorgungsnetz

1.3.1 Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
1.3.2 Ergänzende Bedingungen zur NAV
1.3.3 Veröffentlichung nach § 29 NAV
1.3.4 Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 Hessen
1.3.4.1 Technische Mindestanforderungen gem. § 19 I EnWG
1.3.4.2 Ergänzung zur TAB 2007 - § 33.2 EEG 2009 und § 4.3a KWK-G 2009
1.3.5  ----
1.3.6 Netzbezoene Daten nach § 27 Abs. 2, Nr. 1 bis 7 StromNEV
1.3.6.1 GPKE - Informationen zur Marktkommunikation - Netz
1.3.6.2 GPKE - Informationen zur Marktkommunikation - Vertrieb
1.3.6.3 Veröffentlichung nach GPKE

1.4.

Stromkennzeichnung

1.4.1. Kennzeichnung der Stromlieferungen

1.5.

Verträge

1.5.1 Netzanschlussvertrag Niederspannung
1.5.2 Netzanschlussvertrag Mittelspannung
1.5.3 AGB zum Netzanschlussvertrag Mittelspannung
1.5.4 Muster Lieferantenrahmenvertrag
1.5.5 Mustersperrauftrag zum LRV
1.5.6
1.5.7
1.5.8 Mustervertrag über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung

1.6.

sonstige Veröffentlichungen

1.6.1 Veröffentlichung gem. § 47 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009
1.6.1.2 Veröffentlichung gem. § 49 EEG 2009
1.6.2 Veröffentlichung nach dem Energiewirtschaftsgesetz1.6.
1.6.3 Veröffentlichung nach § 23 EnWG
1.6.4 Veröffentlichung nach § 29 NAV
1.6.5 Veröffentlichung nach § 15 StromNZV

1.7.

Energiespartips & Infos

1.7.1 Warum steigen die Energiepreise?
1.7.2 Besonders sparsame Haushaltsgeräte (www.spargeraete.de/Biedenkopf)

Online-Service

Einzugsermächtigung
Wohnungswechsel 
Zählerstandsmitteilung
 
 

         

06.01.09

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