| Behörde | Magistrat der Stadt Biedenkopf | |
| Anschrift | Hainstr. 63, 35216 Biedenkopf | |
| Amt | Meldeamt | |
| Sachbearbeiter | Frau Michel | |
| Telefon | 0 64 61 / 704 - 133 | |
| Fax | 0 64 61 / 704 - 105 | |
| Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung |
gebührenfrei
Folgende Unterlagen sind vorzulegen: Personalausweis, Reisepaß (falls vorhanden), Kinderausweis, Abmeldebestätigung (nur erforderlich bei Zuzug aus einem anderen Bundesland) |
| Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung |
gebührenfrei Ist nur erforderlich bei Wegzug ins Ausland. Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich nur bei der neuen Meldebehörde anmelden. |
| Ummeldung innerhalb der Stadt Biedenkopf |
gebührenfrei
Folgende Unterlagen sind vorzulegen: Personalausweis und Reisepaß (falls vorhanden) |
| Melderegisterauskünfte | Grundlage § 34 Abs. 1 und 2 Hess. Meldegesetz
Gebühren: |
| Meldebescheinigungen | Gebühr: 8,00 EUR |
| Führungszeugnis | Gebühr: 13,00 EUR
Ausstellungsbehörde: Bundeszentralregister in Berlin Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen |
| Beglaubigung von Unterschriften | Kosten: 6,00 EUR |
| Beglaubigung von Abschriften | Urkunden bis zu 10 Seiten, je Urkunde 6,00 EUR; Urkunden, die aus mehr als 10 Seiten bestehen, je Seite 0,60 EUR |
| Untersuchungsberechtigungsscheine | Ausstellung ist gebührenfrei
Ausgabe nur an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
| Lohnsteuerkarten | (Ausstellung und Änderungen)
Voraussetzungen für die Ausstellung: Hauptwohnsitz am 20. September des Vorjahres in der Stadt Folgende Änderungen werden von der Stadt Biedenkopf durchgeführt: a) Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten sowie bei Eheschließung oder Tod des Ehegatten b) Nachtrag von Kinderfreibeträgen für Kinder unter 18 Jahren c) Kirchenaustritte oder Übertritte in eine andere Religionsgesellschaft Sonstige Änderungen werden vom Finanzamt (Finanzamt Biedenkopf, Im Feldchen) durchgeführt (z. B. Eintragung von Schwerbehindertenfreibeträgen) |
| Fundbüro |