| Ortsgericht | |||||
| Bezirk I | |||||
|
(zuständig
für die Stadtteile |
|||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
| Ortsgerichtvorsteher | Stellv. Ortsgerichtsvorsteher | ||||
| Werner Detsch | Reinhard Groß | ||||
| Steingartenstr. 31 a | Am Erbsengarten 3 | ||||
| 35216 Biedenkopf-Kombach | 35216 Biedenkopf-Dexbach | ||||
| Tel.: 0 64 61 / 53 67 | |||||
|
|
|||||
| Bezirk II | |||||
|
(zuständig
für die Stadtteile |
|||||
![]() |
![]() |
|
|||
| Ortsgerichtvorsteher | Stellv. Ortsgerichtsvorsteher | ||||
| Siegfried Stark | Werner Achenbach | ||||
| Fritz-Henkel-Str. 44 | Feldbergstr. 6 | ||||
| 35216 Biedenkopf-Wallau | 35216 Biedenkopf-Wallau | ||||
| Tel.: 0 64 61 / 8 88 49 | |||||
| Sprechzeiten | |||||
| in der Verwaltungsstelle Wallau, Fritz-Henkel-Str. | |||||
| Mittwochs 17.30 bis 18.30 Uhr | |||||
|
|
|||||
| Aufgaben
der Hessischen Ortsgerichte
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier die Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein
Ortsgerichtvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden. Die Geschäftsstunden eines Ortsgerichtes sind öffentlich bekannt gemacht oder bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung telefonisch zu erfragen. Auf dieser Webseite wird demnächst eine Datenbank eingebunden, mit der Sie alle Hessischen Ortsgerichte recherchieren können. Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Aufgabengebiete: Beglaubigungen von Unterschriften und
Abschriften: Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit,
daß sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist
für bestimmte Rechtsgeschäfte gesestzlich vorgeschrieben. Sterbefallsanzeige: Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallsanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen. Sicherung des Nachlasses: Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiß ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben. Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen: Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen mitzuwirken ." Schätzungen: Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden. Ouelle: www.ortsgericht.de |
|||||
| Ortsgerichtsgesetz | |||||
| Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen | |||||
|
[Homepage] - [Stadtporträt] - [Bürgerservice] - [Freizeit/Touristik] - [Kultur] - [Veranstaltungen] - [Links] - [Stadtwerke] - [Impressum] - [e-mail] (c) Stadt Biedenkopf 03.11.10 |