| Datum: | 24.08.2005 | ||||||||||||||
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Information des Kreisausschusses des
Landkreises Marburg-Biedenkopf - Untere Naturschutzschutzbehörde - hier: Wespen- und Hornissenberaterliste 2003 für die Stadt Marburg und den Landkreis Marburg-Biedenkopf
Durch die Naturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen sind grundsätzlich alle Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, geschützt. Deshalb ist es nicht zulässig, ein Wespennest eigenmächtig zu entfernen oder die Tiere darin abzutöten. Hornissen unterliegen sogar einem besonders strengem Schutz. Wer sich von Wespen oder Hornissen gestört fühlt, soll sich umgehend an einen Berater wenden. Alle Berater haben an einer Schulung teilgenommen und verfügen über das nötige Fachwissen. Sie kennen sowohl die unterschiedlichen Insektenarten als auch die gesetzlichen Grundlagen. Gibt es keine für die betroffenen Menschen zumutbare Möglichkeit, ein Nest an Ort und Stelle zu belassen, so werden sich die Berater mit Fachleuten in Verbindung setzen, die von den unteren Naturschutzbehörden legitimiert sind, Nester umzusetzen. Der Kreisausschuss |
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| (c) Stadt Biedenkopf, 24.08.05 |