Mitteilungen aus Biedenkopf
Datum: 24.08.2005
Information des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf - Untere Naturschutzschutzbehörde -
hier: Wespen- und Hornissenberaterliste 2003 für die Stadt Marburg und den Landkreis Marburg-Biedenkopf

Marburg

Telefonnummern

Untere Naturschutzbehörde Marburg

06421 201-708

Untere Naturschutzbehörde Landkreis

06421 405-393

Feuerwehr
Stützpunkt-Feuerwache
Mühlweg 21
06461 9517-0
 
Polizeistation Biedenkopf
Hospitalstr. 57
06461 92950
 

Durch die Naturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen sind grundsätzlich alle Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, geschützt. Deshalb ist es nicht zulässig, ein Wespennest eigenmächtig zu entfernen oder die Tiere darin abzutöten. Hornissen unterliegen sogar einem besonders strengem Schutz.

Wer sich von Wespen oder Hornissen gestört fühlt, soll sich umgehend an einen Berater wenden. Alle Berater haben an einer Schulung teilgenommen und verfügen über das nötige Fachwissen. Sie kennen sowohl die unterschiedlichen Insektenarten als auch die gesetzlichen Grundlagen. Gibt es keine für die betroffenen Menschen zumutbare Möglichkeit, ein Nest an Ort und Stelle zu belassen, so werden sich die Berater mit Fachleuten in Verbindung setzen, die von den unteren Naturschutzbehörden legitimiert sind, Nester umzusetzen.

Der Kreisausschuss
des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Fachdienst Unter Naturschutzbehörde
gez.: Hartmann

(c) Stadt Biedenkopf, 24.08.05