Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung -
- Herr Martin Scharf, Christlich Demokratische Union Deutschlands
(CDU), hat sein Mandat nieder gelegt.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Martin Kraft, Am
Schulborn 20, 35216 Biedenkopf, hat auf die Annahme seines Mandats
verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen
Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch
nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich
Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Pepe Damm
Hatzfelder Str. 33
35216 Biedenkopf
in die Stadtverordnetenversammlung nach.
- Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der
öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend
macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der
Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte,
unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen
mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter
der Stadt Biedenkopf, 35216 Biedenkopf, Hainstraße 63, Zimmer 211,
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu
begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25
Hessisches Kommunalwahlgesetz).
Biedenkopf, 20. Juli 2012
Der Wahlleiter
der Stadt Biedenkopf
Erhard Schmidt
Magistratsoberrat
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