Mitteilungen aus Biedenkopf
Datum: 24.07.12

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung -

  1. Herr Martin Scharf, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat sein Mandat nieder gelegt.
    Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Martin Kraft, Am Schulborn 20, 35216 Biedenkopf, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet.
    Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
    Herr Pepe Damm
    Hatzfelder Str. 33
    35216 Biedenkopf
    in die Stadtverordnetenversammlung nach.
  2. Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
    Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Biedenkopf, 35216 Biedenkopf, Hainstraße 63, Zimmer 211, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).

Biedenkopf, 20. Juli 2012

Der Wahlleiter
der Stadt Biedenkopf
Erhard Schmidt
Magistratsoberrat

 

(c) Stadt Biedenkopf, 24.07.12