| Datum: | 30.01.12 |
Anmeldungen zu den Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2012/2013Am 01. August 2012 beginnt in Kinderkrippen und Kindergärten (KiTas) das neue Betreuungsjahr. Um sowohl den Eltern als auch den KiTas eine frühere und sicherere Planung zu ermöglichen, soll es für alle KiTas einen einheitlichen Termin zur Anmeldung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen geben. Die Eltern werden gebeten, ihr Kind bis zum 15. Februar 2012 direkt bei einer oder mehreren KiTas ihrer Wahl anzumelden: Nachstehend finden Sie Details zu den Aufnahmeregeln, den Angeboten und den dafür anfallenden Kosten. ANMELDEVERFAHRENNeuanmeldungen können bei der Leitung der jeweiligen KiTa vorgenommen werden. Die bis zum Ende der Anmeldefrist vorliegenden Neuanmeldungen werden nach den im städtischen Satzungsrecht festgelegten Kriterien gewertet und im Rahmen der frei werdenden Plätze berücksichtigt. Bei der Anmeldung erbitten wir gleichzeitig auch eine Äußerung über den gewünschten zeitlichen Umfang der Betreuung. Bis zum Beginn des Betreuungsjahres werden, abhängig von der Größe der KiTa und der Entscheidung des Trägers, bis zu vier Zeitmodule festgelegt werden, die dann auch unterschiedliche Gebührenhöhen nach sich ziehen. Die einzelnen KiTas bieten nicht immer alle Module an und sie machen tageszeitlich unterschiedliche Angebote. Bitte informieren Sie sich und melden Sie sich rechtzeitig, da die Anmeldezahlen unmittelbar Auswirkungen auf die Bildung von Gruppen in den KiTas haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KiTas beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und übergeben Ihnen den entsprechenden Anmeldevordruck. KOSTENDie Gebührenstruktur lässt sich in drei übersichtliche Bereiche gliedern: a) die Basismodule Über die Einzelheiten der Angebote werden Sie in den nächsten Monaten unterrichtet. Die Basismodule Die Basismodule regeln die regelmäßigen Betreuungszeiten des Kindes. Wenn zusätzlich eingerichtete Früh- oder Spätdienste in Anspruch genommen werden wird ein Gebührenaufschlag erhoben. Die Pauschalen Pauschalregelungen bieten finanzielle Vergünstigungen (zum Beispiel bei Festbuchung der Mittagsversorgung für den ganzen Monat) und dienen der Verwaltungsvereinfachung. Die Zuschlagsregelungen Typische Zuschlagsregelungen betreffen die Betreuung unterdreijähriger Kinder in alterserweiterten Gruppen (25 %) oder in Krippengruppen (50 %). Begründung hierfür sind die in diesen Fällen erheblich höheren Personalkosten der KiTa durch veränderte Stellenschlüssel. Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig eine KiTa im Stadtgebiet, dann ermäßigt sich die monatliche Gebühr für das zweite Kind auf 50 % und für das dritte Kind auf 25 %; jedes weitere Kind ist gebührenfrei. EMPFOHLENE EINZUGSBEREICHEBei den Anmeldungen bitten wir nach Möglichkeit zu berücksichtigen, dass planerisch für die einzelnen KiTas bestimmte Einzugsbereiche bestehen. Das hat Einfluss auf die Reihenfolge der Aufnahme. Die Eltern können ihr Kind aber in jeder KiTa anmelden. Die Eltern sind bei der Anmeldung ihrer Kinder an diese "Einzugsbereiche" nicht gebunden, sie können die KiTa frei wählen. Kinder aus den jeweiligen Einzugsbereichen werden allerdings bevorzugt berücksichtigt. Es besteht auch die Möglichkeit, Anmeldungen in mehreren KiTas vorzunehmen; die endgültige Entscheidung erfolgt dann nach Maßgabe der Aufnahmekriterien durch den jeweiligen KiTa-Träger nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten. Durch die Wahlmöglichkeiten der Eltern und die mögliche Kapazitätslenkung der Stadt kann, wie bisher, eine direkte Platzzusage oder die Zusage für ein bestimmtes Modul in einer bestimmten KiTa nicht gegeben werden. Die KiTas bieten die ganztägige Betreuung von Kindern einschließlich Mittagsversorgung an. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen in Form einer Mindestzahl von Anmeldungen werden allerdings regelmäßig überprüft. Für Kinder, die wegen vorliegender Einschränkungen einen besonderen Betreuungsbedarf haben, werden Integrationsmaßnahmen in den KiTas vor Ort durchgeführt. BERATUNGSSTELLEOrganisiert vom Kinderzentrum Weißer Stein gibt es ein spezielles
Beratungsangebot für die Erziehungsberechtigten von Kindern zwischen 0
und 6 Jahren. TAGESMÜTTERIm Hinterland bieten einige wenige ausgebildete und anerkannte Tagesmütter die Betreuung von Kindern an. Diese Form der Kindertagesbetreuung wird ausschließlich durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf organisiert, der sich die Vermittlung vorbehält. Die dortige Kinderbetreuungsbörse erreichen Sie unter der Rufnummer 06421 - 405 1566, per Fax unter 06421 - 405 1665 und per Mail unter kindertagespflege@marburg-biedenkopf.de WEITERE INFORMATIONENNach Anmeldeschluss und nach der endgültigen Entscheidung des Trägers über die Platzvergabe werden die Eltern der neu aufzunehmenden Kinder in der jeweiligen KiTa zu einem Informationsgespräch eingeladen. Dabei können allgemein interessierende Fragen und organisatorische Probleme besprochen werden. Biedenkopf, den 27. Januar 2012 Erinnerung an die Zahlung der am 15. Februar 2012 fälligen SteuernAm 15. Februar d. J. werden folgende Steuern fällig: Grund- und Gewerbesteuer. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen um pünktliche Überweisung der fälligen Beträge auf eines der nachstehenden Konten: Sparkasse Marburg-Biedenkopf (BLZ 533 500 00) Nr. 110027028 Durch die pünktliche Bezahlung wird die Ausstellung der andernfalls erforderlichen Mahnung und damit die zusätzliche Berechnung von Kosten (Mahngebühren und Säumniszuschläge) verhindert. Sollten zwischenzeitlich Kontoänderungen bzgl. der erteilten Einzugsermächtigungen stattgefunden haben, bitten wir, dies rechtzeitig mitzuteilen, um die Entstehung von Rücklastschriftgebühren zu vermeiden. STADTKASSE BIEDENKOPF Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert: Zahlungstermin 15.02.2012 für die AbfallgebührenDer Müllabfuhrzweckverband erinnert an die pünktliche Zahlung der Abfallgebühren zum Stichtag 15.02.2012. Die Höhe der Zahlung ist dem zuletzt zugestellten Abgabenbescheid zu entnehmen. Da der MZV Mehrjahresbescheide erstellt, gelten die mit dem letzten Abgabenbescheid festgesetzten Zahlungen auch für Folgejahre. Der Mehrjahresbescheid gilt so lange, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird. Bei der Überweisung auf eines unserer Bankkonten ist darauf zu achten, dass als Verwendungszweck die jeweilige Gebührenkontonummer mit angegeben wird. Zahlungen, die verspätet eingehen, werden angemahnt. Der MZV hat die gesetzliche Verpflichtung, schon bei der ersten Mahnung einer verzögerten Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Auf die Erhebung dieser Zusatzkosten kann daher nicht verzichtet werden. Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich wenden an: Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Hausbergweg 1,
35236 Breidenbach, |
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