| Datum: | 12.10.11 |
Überprüfung der HydrantenDie Hydranten zur Löschwasserversorgung werden einmal jährlich von der Feuerwehr auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und winterfest gemacht. Im Rahmen dieser Überprüfung kann es vereinzelt zu Eintrübungen des Trinkwassers und zu Druckschwankungen in der Wasserversorgung kommen. Wir bitten die Bewohnerinnen und Bewohner um Verständnis. Die Überprüfungen finden an folgenden Terminen statt: Kernstadt: Samstag, 8. Oktober 2011, ab 9.00 Uhr
Der Magistrat gez. Erhard Schmidt AuskunftssperrenDie Meldebehörden in Deutschland haben die Daten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnung festzustellen und nachweisen zu können. Sie erteilen Melderegisterauskünfte, wirken bei Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Wer aus bestimmten Gründen nicht will, dass persönliche Daten von ihm weitergegeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre eintragen zu lassen. Für folgende Auskünfte kann formlos und ohne Begründung bei der Meldebehörde der Stadt Biedenkopf, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, der Widerspruch gestellt werden: Melderegisterauskunft gegenüber Mitgliedern gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 35 Abs. 3 HMG), Adressbuchverlagen (§ 35 Abs. 4 HMG). Außerdem kann gegen die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister über das Internet (§ 34 a Abs. 2 HMG), sowie über Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden,widersprochen werden. Neu eingeführt wurde die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Das Bundesamt erhält Namen und Anschriften von deutschen Staatsangehörigen, die im Folgejahr volljährig werden. Die Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial verwendet werden. Betroffene können dieser Datenübermittlung ebenfalls widersprechen. Auch hierfür ist eine formlose schriftliche Erklärung ausreichend. Darüber hinaus kann auch eine Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können (§ 34 Abs. 5 und 6 HMG). Der Antrag ist mit schriftlicher Begründung beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Fachdienst Melde- und Passwesen, zu stellen.
Der Magistrat gez. Erhard Schmidt Satzung über die Benutzung
der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Biedenkopf
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