Mitteilungen aus Biedenkopf
Datum: 27.07.11

Vereinfachte Umlegung für das Gebiet "In der alten Au", Gemarkung Biedenkopf,Flur 1; hier: Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan gem. § 82 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I, S. 2585), mit Beschluss vom 18. Juli 2011 für die betroffenen Grundstücke Gemarkung Biedenkopf, Flur 1, Flurstücke 115/3, 115/4, 116/2, 117/2, 118/2, 118/3, 157 und 158 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen.

Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angaben ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, die übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen und Fälligkeiten sowie einen erläuternden Text auf. Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 82 Abs. 2 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

Der Umlegungsplan kann vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Zimmer 221, eingesehen werden.

Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Biedenkopf, den 19. Juli 2011

Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:
gez. Lothar Achenbach

 

(c) Stadt Biedenkopf, 27.07.11