Vereinfachte Umlegung für das Gebiet "In der alten Au",
Gemarkung Biedenkopf,Flur 1; hier: Bekanntmachung des Beschlusses über
die Aufstellung des Umlegungsplanes
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan gem. §
82 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(Bundesgesetzblatt I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.
Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I, S. 2585), mit Beschluss vom 18. Juli
2011 für die betroffenen Grundstücke Gemarkung Biedenkopf, Flur 1,
Flurstücke 115/3, 115/4, 116/2, 117/2, 118/2, 118/3, 157 und 158
aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem
Umlegungsverzeichnis.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit
ihren Grenzen und Bezeichnungen.
Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten
Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung
des alten und neuen Bestandes mit Angaben ihrer Eigentümer, die
aufgehobenen, die übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den
Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen und Fälligkeiten sowie
einen erläuternden Text auf. Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 82
Abs. 2 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem
Umlegungsplan zugestellt.
Der Umlegungsplan kann vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an
während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Zimmer 221,
eingesehen werden.
Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse
darlegt.
Biedenkopf, den 19. Juli 2011
Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:
gez. Lothar Achenbach
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