Mitteilungen aus Biedenkopf
Datum: 25.05.11

Einziehung von öffentlichen Wegeflächen im Stadtteil Kernstadt

Das Grundstück Gemarkung Biedenkopf, Flur 5, Flurstück 348/4, 203 m², Weg, Unterm Urbann, wird gemäß § 6 Hess. Straßengesetz (HStrG) vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) in der derzeit gültigen Fassung, mit Wirkung vom 11. August 2011 eingezogen.

Die Einziehung erfolgt, weil für die Beibehaltung der in Abs. 1 aufgeführten Wegefläche kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht.

Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, aus dem die zur Einziehung vorgesehene Wegefläche erkennbar ist, liegt in der Zeit vom 16. Mai bis 15. Juni 2011 im Rathaus der Stadt Bieden-kopf, Hainstraße 63, Zimmer 225, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme offen.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Hainstraße 63, Zimmer 225, einzulegen.

 

Biedenkopf, 06. Mai 2011
Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:
gez. Lothar Achenbach


Änderungen bei der Abrechnung der Abwassergebühren

Um aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung Rechnung zu tragen, muss die Stadt Biedenkopf im nächsten Jahr die Umstellung des Abwassergebührensystems vornehmen.

Das heißt, dass erstmals Gebührenmaßstäbe sowohl für Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch als auch für Niederschlagswasser nach den bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen eingerichtet werden.

Die zukünftigen Abwassergebühren setzen sich aus folgenden 2 Arten zusammen:

  • Berechnung je m³ Frischwasserbezug
  • Berechnung je m² befestigte Fläche, von der Regenwasser in die öffentliche Abwassersammelleitung gelangt.

Zur Vorbereitung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren finden öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen statt:

  1. Für die Stadtteile Breidenstein, Dexbach, Engelbach, Wallau und Weifenbach am 30. Mai 2011, 18.00 Uhr, Fritz-Henkel-Halle, Stadtteil Wallau
  2. Für die Stadtteile Biedenkopf, Eckelshausen, Katzenbach und Kombach am 08. Juni 2011, 18.00 Uhr, Bürgerhaus, Stadtteil Kernstadt

Zu den vorgenannten Veranstaltungen sind alle interessierten Personen herzlich eingeladen. Es besteht jeweils die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung.

Biedenkopf, den 26. Mai 2011

 

Der Magistrat
Der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:
gez. Lothar Achenbach

(c) Stadt Biedenkopf, 26.05.11