Einziehung von öffentlichen Wegeflächen im Stadtteil Kernstadt
Das Grundstück Gemarkung Biedenkopf, Flur 5, Flurstück 348/4, 203
m², Weg, Unterm Urbann, wird gemäß § 6 Hess. Straßengesetz (HStrG)
vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) in der derzeit gültigen Fassung, mit
Wirkung vom 11. August 2011 eingezogen.
Die Einziehung erfolgt, weil für die Beibehaltung der in Abs. 1
aufgeführten Wegefläche kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht.
Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, aus dem die zur Einziehung
vorgesehene Wegefläche erkennbar ist, liegt in der Zeit vom 16. Mai bis
15. Juni 2011 im Rathaus der Stadt Bieden-kopf, Hainstraße 63, Zimmer
225, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme offen.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Hainstraße 63,
Zimmer 225, einzulegen.
Biedenkopf, 06. Mai 2011
Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:
gez. Lothar Achenbach
Änderungen bei der Abrechnung der Abwassergebühren
Um aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung Rechnung zu tragen,
muss die Stadt Biedenkopf im nächsten Jahr die Umstellung des
Abwassergebührensystems vornehmen.
Das heißt, dass erstmals Gebührenmaßstäbe sowohl für
Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch als auch für
Niederschlagswasser nach den bebauten und künstlich befestigten
Grundstücksflächen eingerichtet werden.
Die zukünftigen Abwassergebühren setzen sich aus folgenden 2 Arten
zusammen:
- Berechnung je m³ Frischwasserbezug
- Berechnung je m² befestigte Fläche, von der Regenwasser in die
öffentliche Abwassersammelleitung gelangt.
Zur Vorbereitung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren
finden öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen statt:
- Für die Stadtteile Breidenstein, Dexbach, Engelbach, Wallau und
Weifenbach am 30. Mai 2011, 18.00 Uhr, Fritz-Henkel-Halle, Stadtteil
Wallau
- Für die Stadtteile Biedenkopf, Eckelshausen, Katzenbach und
Kombach am 08. Juni 2011, 18.00 Uhr, Bürgerhaus, Stadtteil
Kernstadt
Zu den vorgenannten Veranstaltungen sind alle interessierten Personen
herzlich eingeladen. Es besteht jeweils die Möglichkeit der Äußerung
und Erörterung.
Biedenkopf, den 26. Mai 2011
Der Magistrat
Der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:
gez. Lothar Achenbach
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