Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf -
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung -
- Herr Karl-Hermann Bolldorf, Christlich Demokratische Union
Deutschlands (CDU), hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen
Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch
nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich
Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Jörg Mauer
Hatzfelder Str. 56
35216 Biedenkopf
in die Stadtverordnetenversammlung nach.
- Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der
öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend
macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der
Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte,
unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen
mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter
der Stadt Biedenkopf, 35216 Biedenkopf, Hainstraße 63, Zimmer 211,
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu
begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25
Hessisches Kommunalwahlgesetz).
Biedenkopf, den 21. April 2011
Der Wahlleiter
der Stadt Biedenkopf
gez. Erhard Schmidt
Magistratsoberrat
Kennzeichnung der Gebäude mit einer Hausnummer
Wir müssen immer wieder feststellen, dass in der Stadt Biedenkopf
nicht alle Gebäude mit einer Hausnummer versehen sind. Rettungsdiensten
wie Feuerwehr, Notarzt etc. wird damit das schnelle Erreichen ihres
Einsatzortes unter Umständen erschwert.
Wir weisen wiederholt darauf hin, dass nach § 126 Abs. 3
Baugesetzbuch die Hauseigentümer die Pflicht haben, ihre Grundstücke
mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Alle Hauseigentümer, die dieser Verpflichtung bisher noch nicht
nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies im eigenen Interesse
umgehend nachzuholen.
Biedenkopf, 14. April 2011
Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:
gez. Erhard Schmidt
Magistratsoberrat
Zensus 2011 - Vorbereitungen in der heißen Phase
Vier Wochen vor dem Zensusstichtag am 9. Mai 2011 laufen die
Vorbereitungen für den Zensus 2011, das Großprojekt der amtlichen
Statistik in Deutschland, auf Hochtouren. Wie das Hessische Statistische
Landesamt mitteilt, sind dies vor allem die Vorarbeiten für die
Durchführung der repräsentativen Haushaltebefragung bei etwa zwölf
Prozent der hessischen Bevölkerung sowie für die postalische Gebäude-
und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümerinnen und Eigentümer von
Wohnimmobilien angeschrieben werden. Die Erhebungsphase für den Zensus
2011 beginnt in Hessen am 2. Mai 2011 mit dem Versand von etwa 1,8
Millionen Erhebungsbogen der Gebäude- und Wohnungszählung. Ab diesem
Tag werden die Erhebungsunterlagen in mehreren Wellen verschickt. Eine
Woche später - ab dem 10. Mai 2011 - werden etwa 8000 Interviewer/innen
zu den 365 000 Haushalten in Hessen unterwegs sein. Vor dem Interview
werden die Erhebungsbeauftragten den Termin ihres Besuchs durch eine
Karte ankündigen.
Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen, als alle Bürgerinnen und
Bürger befragt wurden, verpflichtet das Zensusgesetz 2011 nur etwa ein
Drittel der Bevölkerung zur direkten Auskunft. Für die Bereitstellung
weiterer Informationen, die früher bei einer Volkszählung erhoben
wurden, nutzt die amtliche Statistik in Deutschland beim Zensus 2011
vorhandene Informationen aus Registern, wie z.B. den Melderegistern der
Gemeinden und den Registern der Bundesagentur für Arbeit. Damit wird
nicht nur die Belastung der Bevölkerung verringert, sondern es werden
gleichzeitig auch die Kosten auf niedrigem Niveau gehalten. Mehr
erfahren Sie über Zensus 2011 in Deutschland im Internet unter
www.zensus2011.de.
Weitere Auskünfte erteilen:
Irene Wachsmuth
Telefon: 0611 3802-807
Berthold Müller
Telefon: 0611 3802-235
Carsten Beck
Telefon: 0611 3802-262
E-Mail: zensus-auskunft@statistik-hessen.de
Hessisches Statistisches Landesamt
Statistik Hessen
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