Mitteilungen aus Biedenkopf
Datum: 21.04.11

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf - Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung -

  1. Herr Karl-Hermann Bolldorf, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat auf sein Mandat verzichtet.
    Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
    Herr Jörg Mauer
    Hatzfelder Str. 56
    35216 Biedenkopf
    in die Stadtverordnetenversammlung nach.
  2. Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
    Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Biedenkopf, 35216 Biedenkopf, Hainstraße 63, Zimmer 211, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).

Biedenkopf, den 21. April 2011
Der Wahlleiter
der Stadt Biedenkopf
gez. Erhard Schmidt
Magistratsoberrat


Kennzeichnung der Gebäude mit einer Hausnummer

Wir müssen immer wieder feststellen, dass in der Stadt Biedenkopf nicht alle Gebäude mit einer Hausnummer versehen sind. Rettungsdiensten wie Feuerwehr, Notarzt etc. wird damit das schnelle Erreichen ihres Einsatzortes unter Umständen erschwert.

Wir weisen wiederholt darauf hin, dass nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch die Hauseigentümer die Pflicht haben, ihre Grundstücke mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer zu versehen.

Alle Hauseigentümer, die dieser Verpflichtung bisher noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies im eigenen Interesse umgehend nachzuholen.

Biedenkopf, 14. April 2011

 

Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag:
gez. Erhard Schmidt
Magistratsoberrat


Zensus 2011 - Vorbereitungen in der heißen Phase

Vier Wochen vor dem Zensusstichtag am 9. Mai 2011 laufen die Vorbereitungen für den Zensus 2011, das Großprojekt der amtlichen Statistik in Deutschland, auf Hochtouren. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, sind dies vor allem die Vorarbeiten für die Durchführung der repräsentativen Haushaltebefragung bei etwa zwölf Prozent der hessischen Bevölkerung sowie für die postalische Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien angeschrieben werden. Die Erhebungsphase für den Zensus 2011 beginnt in Hessen am 2. Mai 2011 mit dem Versand von etwa 1,8 Millionen Erhebungsbogen der Gebäude- und Wohnungszählung. Ab diesem Tag werden die Erhebungsunterlagen in mehreren Wellen verschickt. Eine Woche später - ab dem 10. Mai 2011 - werden etwa 8000 Interviewer/innen zu den 365 000 Haushalten in Hessen unterwegs sein. Vor dem Interview werden die Erhebungsbeauftragten den Termin ihres Besuchs durch eine Karte ankündigen.
Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen, als alle Bürgerinnen und Bürger befragt wurden, verpflichtet das Zensusgesetz 2011 nur etwa ein Drittel der Bevölkerung zur direkten Auskunft. Für die Bereitstellung weiterer Informationen, die früher bei einer Volkszählung erhoben wurden, nutzt die amtliche Statistik in Deutschland beim Zensus 2011 vorhandene Informationen aus Registern, wie z.B. den Melderegistern der Gemeinden und den Registern der Bundesagentur für Arbeit. Damit wird nicht nur die Belastung der Bevölkerung verringert, sondern es werden gleichzeitig auch die Kosten auf niedrigem Niveau gehalten. Mehr erfahren Sie über Zensus 2011 in Deutschland im Internet unter www.zensus2011.de.
Weitere Auskünfte erteilen: 

Irene Wachsmuth
Telefon: 0611 3802-807
Berthold Müller
Telefon: 0611 3802-235
Carsten Beck
Telefon: 0611 3802-262


E-Mail: zensus-auskunft@statistik-hessen.de

Hessisches Statistisches Landesamt
Statistik Hessen

 

 

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