Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 27. März 2011 gesucht!
Bei der Durchführung der Kommunalwahlen am 27. März 2011 ist die
Stadt Biedenkopf auf die Mitarbeit von ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfern angewiesen. Das Gebiet der Stadt Biedenkopf und ihrer Stadtteile
ist in 16 Wahlbezirke und in einen Briefwahlbezirk eingeteilt. Für
jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus der
Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher, der Stellvertreterin/dem
Stellvertreter, der Schriftführerin/dem Schriftführer, der
stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer
und bis zu 5 weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern
(Wahlhelferinnen/Wahlhelfern) besteht. Zur ehrenamtlichen Mitarbeit in
einem Wahlvorstand dürfen nur wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger
berufen werden.
Grundsätzlich ist jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte zur
Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelferin/Wahlhelfer verpflichtet.
Allerdings ist in den letzten Jahren ein Trend dahingehend erkennbar,
dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger freiwillig bereit sind, bei
der Durchführung von Wahlen ehrenamtlich mitzuwirken. Dabei sollte
bedacht werden, dass es nicht in jedem Land auf dieser Welt
selbstverständlich ist, dass freie Wahlen stattfinden!
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es "die Anderen"
schon machen werden. Erleben Sie ein Stück Demokratie
"hautnah" und unterstützen Sie uns bei der Durchführung der
Kommunalwahl, die am Sonntag, dem 27. März 2011, stattfindet! Wir
freuen uns auf Ihre Mithilfe!
Folgende Aufgaben sind am Wahlsonntag zu erledigen:
Für die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher:
- alle Wahlhelferinnen/Wahlhelfer zur unparteiischen Wahrnehmung
des Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichten
- Wahlhandlung eröffnen und beenden
- Leitung der Stimmabgabe
- Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- Abschluss der Niederschrift
- Übermittlung des Wahlergebnisses an das Wahlamt im Rathaus
Für die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer:
- Überwachung der Wahlhandlung
- Führen des Wählerverzeichnisses
- sicherstellen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wird
- für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgen
- über die Zulassung oder Zurückweisung von Wählerinnen und
Wählern beschließen
- Auszählen der Stimmen und Ermitteln des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk
- über die Gültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen entscheiden
Die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer benötigen keine besonderen
Vorkenntnisse. Es wird dafür gesorgt, dass in jedem Wahlbezirk auch
erfahrene Wahlhelferinnen/Wahlhelfer eingesetzt werden, die diese
Aufgabe schon einmal wahrgenommen haben. Zudem werden die
Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher, ihre
Stellvertreterinnen/Stellvertreter und die
Schriftführerinnen/Schriftführer rechtzeitig vor der Wahl im Rathaus
über ihre Aufgaben detailliert informiert.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes arbeiten in zwei Schichten, so dass
jede Wahlhelferin/jeder Wahlhelfer nur einen halben Tag Wahldienst
leisten muss. Ab 18.00 Uhr kommt der gesamte Wahlvorstand zur Ermittlung
des Wahlergebnisses zusammen.
Für Ihr Engagement erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe
von 20,00 €.
Wenn Sie Interesse an der Wahrnehmung dieses Ehrenamtes haben, wenden
Sie sich bitte an:
den Wahlleiter, Herrn Erhard
Schmidt (Tel.-Nr. 704-111),
an die stellvertretende Wahlleiterin, Frau Sabrina Michel (Tel.-Nr.
704-133)
oder an Frau Martina Henkel
(Tel.-Nr. 704-103)
die Ihnen auch gerne weitere Fragen beantworten. Sie können auch die
Bereitschaftserklärung ausfüllen und uns zurücksenden.
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