Mitteilungen aus Biedenkopf
Datum: 29.12.10

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 27. März 2011 gesucht!

Bei der Durchführung der Kommunalwahlen am 27. März 2011 ist die Stadt Biedenkopf auf die Mitarbeit von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angewiesen. Das Gebiet der Stadt Biedenkopf und ihrer Stadtteile ist in 16 Wahlbezirke und in einen Briefwahlbezirk eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher, der Stellvertreterin/dem Stellvertreter, der Schriftführerin/dem Schriftführer, der stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer und bis zu 5 weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern (Wahlhelferinnen/Wahlhelfern) besteht. Zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand dürfen nur wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger berufen werden.

 

Grundsätzlich ist jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelferin/Wahlhelfer verpflichtet. Allerdings ist in den letzten Jahren ein Trend dahingehend erkennbar, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger freiwillig bereit sind, bei der Durchführung von Wahlen ehrenamtlich mitzuwirken. Dabei sollte bedacht werden, dass es nicht in jedem Land auf dieser Welt selbstverständlich ist, dass freie Wahlen stattfinden!

 

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es "die Anderen" schon machen werden. Erleben Sie ein Stück Demokratie "hautnah" und unterstützen Sie uns bei der Durchführung der Kommunalwahl, die am Sonntag, dem 27. März 2011, stattfindet! Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe!

 

Folgende Aufgaben sind am Wahlsonntag zu erledigen:

Für die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher:

  • alle Wahlhelferinnen/Wahlhelfer zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichten
  • Wahlhandlung eröffnen und beenden
  • Leitung der Stimmabgabe
  • Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  • Abschluss der Niederschrift
  • Übermittlung des Wahlergebnisses an das Wahlamt im Rathaus

Für die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer:

  • Überwachung der Wahlhandlung
  • Führen des Wählerverzeichnisses
  • sicherstellen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wird
  • für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgen
  • über die Zulassung oder Zurückweisung von Wählerinnen und Wählern beschließen
  • Auszählen der Stimmen und Ermitteln des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
  • über die Gültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen entscheiden

Die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer benötigen keine besonderen Vorkenntnisse. Es wird dafür gesorgt, dass in jedem Wahlbezirk auch erfahrene Wahlhelferinnen/Wahlhelfer eingesetzt werden, die diese Aufgabe schon einmal wahrgenommen haben. Zudem werden die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher, ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter und die Schriftführerinnen/Schriftführer rechtzeitig vor der Wahl im Rathaus über ihre Aufgaben detailliert informiert.

 

Die Mitglieder des Wahlvorstandes arbeiten in zwei Schichten, so dass jede Wahlhelferin/jeder Wahlhelfer nur einen halben Tag Wahldienst leisten muss. Ab 18.00 Uhr kommt der gesamte Wahlvorstand zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

Für Ihr Engagement erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 €.

 

Wenn Sie Interesse an der Wahrnehmung dieses Ehrenamtes haben, wenden Sie sich bitte an:

 

den Wahlleiter, Herrn Erhard Schmidt (Tel.-Nr. 704-111),

an die stellvertretende Wahlleiterin, Frau Sabrina Michel (Tel.-Nr. 704-133) 

oder an Frau Martina Henkel (Tel.-Nr. 704-103) 

 

die Ihnen auch gerne weitere Fragen beantworten. Sie können auch die Bereitschaftserklärung ausfüllen und uns zurücksenden.

 

(c) Stadt Biedenkopf, 29.12.10