Mitteilungen aus Biedenkopf
Datum: 13.06.09

Haushaltssatzung der Stadt Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2009

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 114 a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am 14. Mai 2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 21.085.367 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  21.085.367 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  0 EUR

ausgeglichen,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  375.538 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 688.139 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  1.274.405 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  25.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  800.000 EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von  985.728 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

25.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  270 v. H.
b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf  270 v. H.
2. Gewerbesteuer auf  320 v. H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 7

  1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 114 g HGO dürfen nur mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind.
    Darunter fallen:
    a) Aufwendungen und Auszahlungen mit einem Volumen von über 25.000 EUR,
    b) Aufwendungen und Auszahlungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Biedenkopf ohne betragliche Begrenzung.
  2. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen können durch den Magistrat beschlossen werden und sind der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
  3. In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Magistrat unbeschadet der Rechte aus Abs. 1 a) über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR je Budget entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Stadtverordnetenversammlung darzulegen.
  4. Der Magistrat wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.

Biedenkopf, 15. Mai 2009
Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
gez. Bolldorf
Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

"Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
- Behörde der Landesverwaltung -
FD 103 13-3 m 16 st

Genehmigung

gem. § 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Festsetzung der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehenen Kreditaufnahme auf 25.000 Euro (i.W.: Fünfundzwanzigtausend Euro)

Marburg, den 03.06.2009
L. S.
gez. Robert Fischbach
Landrat"

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15. bis 23. Juni 2009 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer Nr. 208, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, öffentlich aus.

 

Biedenkopf, 13. Juni 2009
Der Magistrat
Im Auftrag:
gez. Kretzer

 


 

 

(c) Stadt Biedenkopf, 15.06.09