Haushaltssatzung der Stadt Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2009
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 114 a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757),
hat die Stadtverordnetenversammlung am 14. Mai 2009 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
21.085.367 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
21.085.367 EUR |
|
|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 EUR |
ausgeglichen,
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
375.538 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
688.139 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
1.274.405 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
25.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
800.000 EUR |
| mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres
von |
985.728 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird auf
25.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf
1.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf |
270 v. H. |
| b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf |
270 v. H. |
|
|
| 2. Gewerbesteuer auf |
320 v. H. |
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des
Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 7
- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
gemäß § 114 g HGO dürfen nur mit Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung geleistet werden, soweit sie nach Umfang
und Bedeutung erheblich sind.
Darunter fallen:
a) Aufwendungen und Auszahlungen mit einem Volumen von über 25.000
EUR,
b) Aufwendungen und Auszahlungen von grundsätzlicher Bedeutung für
die Stadt Biedenkopf ohne betragliche Begrenzung.
- Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen können durch den Magistrat beschlossen werden und sind
der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
- In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Magistrat
unbeschadet der Rechte aus Abs. 1 a) über die Bereitstellung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu
einem Höchstbetrag von 50.000 EUR je Budget entscheiden. Die
besondere Dringlichkeit ist der Stadtverordnetenversammlung
darzulegen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu
treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an
andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend
ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in
Anspruch nehmen.
Biedenkopf, 15. Mai 2009
Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf
gez. Bolldorf
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den
Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
"Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
- Behörde der Landesverwaltung -
FD 103 13-3 m 16 st
Genehmigung
gem. § 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) zur Festsetzung der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt
Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehenen Kreditaufnahme auf
25.000 Euro (i.W.: Fünfundzwanzigtausend Euro)
Marburg, den 03.06.2009
L. S.
gez. Robert Fischbach
Landrat"
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15. bis 23. Juni 2009
während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer Nr. 208, Hainstraße 63,
35216 Biedenkopf, öffentlich aus.
Biedenkopf, 13. Juni 2009
Der Magistrat
Im Auftrag:
gez. Kretzer
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