Mitteilungen aus Biedenkopf
Datum: 27.12.06

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2007

Aufgrund des § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 19.12.2000 BGBl I Seite 1790, wird hiermit für alle Steuerschuldner die Grundsteuer für das Jahr 2007 in Höhe des Vorjahres festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf

gez. Bolldorf
Bürgermeister


Eheschließungen an Samstagen in 2007

Im Jahr 2007 können an den nachstehend genannten Tagen in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr Eheschließungen im Standesamt Biedenkopf durchgeführt werden:

17. März
12. Mai
7. Juli
8. Dezember

Für Eheschließungen an diesen Samstagen wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 55,00 € erhoben.

Biedenkopf, 19. Dezember 2006

Der Magistrat
der Stadt Biedenkopf

gez. Bolldorf
Bürgermeister


Einheitliches Sammelsystem für Elektro-Altgeräte im gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf

Der Betrieb für Abfallwirtschaft des Landkreises Marburg-Biedenkopf teilt mit, dass ab Januar 2007 für die Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus Privathaushalten im gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg ein einheitliches Sammelsystem gilt. Die Abholung erfolgt künftig termingenau innerhalb von zwei Wochen nach telefonischer Anmeldung bei der INTEGRAL gGmbH.

Ein Anruf beim Recyclinghof von INTEGRAL unter der Servicenummer 0 64 21 - 944 144 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:00 bis 15:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr genügt, um einen Abholtermin für ausrangierte, haushaltstypische Geräte in haushaltsüblichen Mengen zu vereinbaren.

Zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten gehören alle in Privathaushalten üblichen Geräte, die einen Anschlussstecker besitzen beziehungsweise mit Batterie, Akku oder Solarzelle betrieben werden. INTEGRAL holt ausrangierte Großgeräte wie Waschmaschinen, Elektroherde, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke und Gefriergeräte ebenso ab wie Computer und Kleingeräte, zum Beispiel Toaster, Rasierapparate, Föne, Staubsauger, Handrührgeräte, Stereoanlagen, Telefone und Taschenrechner.

Die Abholung und Entsorgung der ausgedienten Elektrogeräte aus den Haushaltungen verursacht, wie bisher, keine zusätzlichen Kosten. Für haushaltsuntypische Elektrogeräte, beispielsweise Großgeräte aus der gewerblichen Nutzung, werden hingegen die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Bereits seit Januar 2004 hat sich dieses Sammelsystem des Recyclinghofes von INTEGRAL in weiten Teilen des Landkreises Marburg-Biedenkopf bewährt.

Mit Beginn des Jahres 2007 entfällt nun auch in den Städten und Gemeinden, die im Zuständigkeitsbereich des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf liegen (Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Steffenberg, Fronhausen, Gladenbach Lohra, Lahntal und Cölbe), die bislang noch parallel durchgeführte Einsammlung von Elektro-Altgeräten im Rahmen der Sperrmüllabfuhr. Damit gibt es nur noch ein Sammelsystem für E-Schrott flächendeckend im gesamten Landkreis.

Selbstanlieferer können ihre Altgeräte jedoch auch weiterhin bei den Recyclinghöfen in Cappel und Dautphe abgeben.

 

 

Öffnungszeiten:
Recyclinghof Cappel
Umgehungsstraße 7, 35043 Marburg-Cappel
(Mo. - Fr.: 7.30 - 18.30 Uhr, Sa.: 9.00 - 13.00 Uhr)
Recyclinghof Dautphe
Industriestraße 9, 35232 Dautphetal-Dautphe
(Mo. - Do.: 7.30 - 15.00 Uhr, Fr. 7.30 - 13.00 Uhr)

(c) Stadt Biedenkopf, 27.12.06