Stadtrecht der Stadt Biedenkopf

Kostenverzeichnis zur
Verwaltungskostensatzung der Stadt Biedenkopf vom 20. Dezember 2001

I.

 Allgemeine Verwaltungskosten

 

1. Gebühren

 

2. Auslagen

II.

Besondere Verwaltungskosten

 

1. Steuern

 

2. Fundsachenverwahrung

 

3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

 

4. Telekommunikationslinien

 

5. Friedhofswesen

 

6. Straßenwesen

 

7. Sonstiges

  
lfd. Gegenstand Verwaltungs- Mindest-
Nr.   gebühr gebühr
    in EUR in EUR

I.  Allgemeine Verwaltungskosten    
       
1. Gebühren    
       
1.1 Schriftliche Auskünfte 25  
  - einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei, soweit sie nicht kostenfrei  
    aus Registern und Dateien erteilt werden    
       
1.2 Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Datenträgern    
  usw. für Personen, die nicht am  Verfahren beteiligt sind 5  
       
1.3 Zuschlag zu Nr. 1.2 für das Versenden von Akten, auch von    
  Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens, je Sendung 10  
  Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.    
       
1.4 Beglaubigung einer Unterschrift 5  
       
1.5 Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, die die Behörde selbst    
  hergestellt hat, je Urkunde 2,50  
       
1.6 Beglaubigung in anderen Fällen:    
  - Urkunden bis zu 10 Seiten, je Urkunde 5  
  - Urkunden, die aus mehr als 10 Seiten bestehen, je Seite 0,50  
       
1.7 Bestätigung der Echtheit einer deutschen Urkunde zwecks Legalisation, Ausstellung einer Apostille oder Beglaubigung aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen 15  
       
1.8 Bescheinigungen, deren Ausstellung    
  a) mit geringem Zeitaufwand verbunden ist, 2,50  
  b) mit größerem Zeitaufwand verbunden ist, bis 50  
       
1.9 Leumunds- und andere Zeugnisse 3,50  
       
1.10 Gebühren nach dem Zeitaufwand sind zu erheben, wenn:    
  - für eine Amtshandlung eine Gebührenbemessung nach    
     Zeitaufwand bestimmt ist,    
   - Wartezeiten entstanden sind, die der Kostenschuldner zu    
     vertreten hat.    
       
  Mit diesen Gebühren ist der Zeitaufwand der Beschäftigten abzugelten, die an der Vornahme der Amtshandlung direkt    
  beteiligt sind; die Tätigkeit von Hilfskräften (z. B. Fahrer,    
  Schreibkräfte) wird nicht gesondert berechnet. Bei Dienstreisen    
  und Dienstgängen wird die auf die Fahrt entfallende Zeit nicht berücksichtigt.    
  Anzusetzen sind auch der Zeitaufwand für die Vorbereitung und    
  die Nachbereitung der eigentlichen Amtshandlung sowie etwaige Wegezeiten.    
       
  Gebühren für die regelmäßige Tätigkeit:    
1.10.1 Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 16  
       
1.10.2 Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte 13,50  
       
1.10.3 übrige Beschäftigte 11  
       
1.10.4 für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Dienstzeit    
  125 v.H. der Gebühren nach Nr. 1.10.1 bis 1.10.3   15
       
       
       
2. Auslagen    
       
2.1 Schreibauslagen für Ausfertigungen oder Abschriften    
       
2.1.1 bei fortlaufendem Text in deutscher Sprache, je Seite DIN A 4 5  
       
2.1.2 in fremder Sprache oder Tabellenform, nach Zeitaufwand (1.10)    
       
2.2 Anfertigung von Kopien:    
  bis DIN A 3,  je Seite 0,15  
  - die vom Kostenschuldner besonders beantragt oder    
  - die aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen    
    notwendig wurden    
       
2.3 Herstellung von Planpausen / je Pause:    
       
2.3.1 DIN A O 10  
       
2.3.2 DIN A 1 8  
       
2.3.3 kleiner als DIN A 1 5  
       
II. Besondere Verwaltungskosten    
       
1. Steuern    
       
1.1 Ersatz einer Hundesteuermarke 3  
       
1.2 Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte 5  
       
1.3 Bescheinigung über gezahlte städtische Abgaben 5  
       
2. Fundsachenverwahrung    
       
2.1 Fundsachen im Wert bis zu 50 EUR 3  
       
2.2 Fundsachen im Wert bis zu 250 EUR 10  
       
2.3 Fundsachen über 250 EUR 5% des Wertes  
       
2.4 Zuschlag zu 2.1 bis 2.3 für sperrige Fundsachen (z. B. Fahrräder) 50 v.H.  
       
3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten    
       
3.1 Allgemeine Bauverwaltung    
       
3.1.1 Miete    
  - Miete für eine Stadt-, Landes- oder Bundesfahne, je 3  
    angefangener Tag    
  - Miete für einen Fahnenmast, je angefangener Tag 2  
  Der Tag des Abholens und der Tag der Rückgabe der genannten Gegenstände gelten für die Gesamtabrechnung als ein Tag.    
       
3.1.2 Angebotsvordrucke bei Ausschreibungen    
  - bis 20 Seiten 10  
  - bis 50 Seiten 20  
  - bis 100 Seiten 30  
  - bis 150 Seiten 40  
  - über 150 Seiten 50  
  - sind den Unterlagen Pläne beigefügt, erhöhen sich    
    die Kosten für jeweils 5 Pläne um 2,50  
       
       
3.2 Liegenschaftsbescheinigungen bzw. -genehmigungen    
       
3.2.1 Bescheinigungen über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts (§§ 24 ff BauGB), je Grundstück 25  
       
3.2.2 Löschungsbewilligungen und Rangrücktrittserklärungen 25  
       
3.3 Erteilung von schriftlichen Auskünften über die Lage städtischer Ver- und Entsorgungsleitungen, nach Zeitaufwand (1.10)    
       
4. Telekommunikationslinien    
       
4.1 Zustimmung zur Verlegung neuer und Änderung bereits vorhandener Telekommunikationslinien gem. § 50 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz    
  Telekommunikationsgesetz    
  mindestens pro Antrag 50  
  höchstens pro Antrag 2.500  
       
4.2 Genehmigung von Straßenaufbrüchen für die Beseitigung von Störungen (nach Kabelbeschädigung, Kabelfehlern) an bereits    
  vorhandenen Telekommunikationslinien    
  mindestens pro Antrag 25  
  höchstens pro Antrag 1.250  
       
5. Friedhofswesen    
       
5.1 Erlaubnis zum Aufstellen eines Grabdenkmals 25  
       
5.2 Ausstellung der Urkunde für eine Grabstätte oder Überschreibung eines Grabes beim Wechsel des Nutzungsberechtigten 25  
       
6. Straßenwesen    
       
  Sondernutzung an städtischen Straßen:    
       
6.1 Bauliche Anlagen einschließlich Schilder, Pfosten, Masten u.ä.    
       
6.1.1 Schilder, Pfosten (außer Werbeschilder) bis zu 0,6 qm    
  - auf Dauer, jährlich 50  
  - vorübergehend, je Kalendertag 0,50 10
       
6.1.2 Hinweisschilder über 0,6 qm, Werbeschilder    
  - auf Dauer, jährlich 80  
  - vorübergehend, je Kalendertag 3 30
       
6.1.3 Masten, soweit nicht im Zusammenhang mit einer    
  Kreuzung oder Längsverlegung von Leitungen    
  - auf Dauer, jährlich 80  
  - vorübergehend, je Kalendertag 1 20
       
6.1.4 Transparente und dergleichen    
  - auf Dauer, jährlich 25  
- vorübergehend, je Kalendertag 1 10
       
6.1.5 Gerüste, Bauzäune, Werkzeughütten u.ä., je Kalendertag 1,50 20
       
6.2 Sonstige Sondernutzung    
       
6.2.1 vorübergehendes Aufstellen von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen (soweit nicht unter den Gemeingebrauch fallend) einschließlich Hilfseinrichtungen (z. B. Zuleitungskabel), je Kalendertag 6 50
       
6.2.2 Lagerung von Material, je Kalendertag 6 50
       
6.2.3 Gewerbliche Veranstaltung (z.B. Ausstellungswagen, fahrbare Geschäftsbetriebe, Märkte, Filmaufnahmen), je Kalendertag 10 50
       
6.2.4 Info-Stände    
  - bis 5 m² Fläche, je Kalendertag 5  
  - über 5 m² Fläche, zusätzlich je angefangener m², je Kalendertag 1  
       
6.2.5 Außenausschank    
  - täglich 5  
  - jährlich 50  
       
6.2.6 Abstellen eines Containers    
  - auf Dauer, jährlich/Stück 80  
  - vorübergehend, je Kalendertag/Stück 0,50 10
       
6.3 Übermäßige Benutzung im Sinne der § 29 Abs.2 und § 46 StVO    
       
6.3.1 Betrieb von Lautsprechern, die sich auf den Straßenraum auswirken sollen, für wirtschaftliche Zwecke, je Kalendertag 35  
       
6.3.2 Sondernutzung im Übrigen, soweit sie für wirtschaftliche oder    
  gewerbsmäßige Zwecke erfolgt, je Kalendertag 20  
       
7. Sonstiges    
       
7.1 Feuerscheine kostenfrei  
       
7.2 Ausleihen von bis zu zwei Verkehrszeichen    
  - mit geringem Aufwand, pro Antrag 20  
  - mit größerem Aufwand, pro Antrag 40  
       
7.3 Ausleihen von mehr als zwei Verkehrszeichen    
  - mit geringem Aufwand, pro Antrag 40  
  - mit größerem Aufwand, pro Antrag 80  
24.04.2002